Die Dachneigung oder Dachschräge, der Winkel zwischen der waagerechten Decken- oder Geschosslinie eines Gebäudes mit dem Dach, wird meist im Bebauungsplan festgelegt, um die Einheitlichkeit des Siedlungsbildes zu wahren. Der Winkel bestimmt entscheidend die Art der Dachdeckung mit, ein anderer Faktor ist die Art der Verlegung (z. B. Schuppendeckung mit oder ohne Unterdach). Der Mindestwinkel für eine sog. „harte“ Bedachung, z. B. übliche Dachziegel, Dachpfannen ist 22°, für Schiefer 28°. Für Stroh und Ried beträgt er 45°. Die Gradangabe wird auch in Prozent ausgedrückt, so dass z. B. 29° = 36 %.
Allgemein gilt: Je flacher die Dachneigung, umso höher die Ansprüche an die Qualität und Maßhaltigkeit des Deckungsmaterials sowie an die Sorgfalt der Verlegung