Umbauter Raum

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Der umbaute Raum oder korrekter der Bruttorauminhalt, also Höhe x Fläche, ist das Bauvolumen eines Gebäudes. Aufgrund dieser Größe können die reinen Baukosten (d.h. die technischen und Materialkosten ohne Erschließung und Baunebenkosten) ziemlich genau berechnet werden. Der Bruttorauminhalt muss im Bauantrag angegeben werden und ist auch ein Faktor zur Ermittlung des Beleihungswertes eines Gebäudes.

Der umbaute Raum wird entsprechend der DIN 277 (November 1950) ermittelt.

Bei der Berechnung wird dabei zwischen voll anzurechnenden umbauten Raum und umbauten Raum, die nur anteilig anzurechnen ist, unterschieden. Gemessen wird bei unterkellerten Häusern von der Oberkante des Kellerfundaments bis zur Oberkante des Fußbodens im Erdgeschoss. Der Baukörper über dem Keller wird gemessen, ab der Fußbodenoberkante bis zum Beginn der Dachschräge. Ab der Dachschräge beginnt dann das Dachgeschoss. Nicht ausgebauter Dachraum wird mit einem Drittel in Ansatz gebracht. Die Länge und Breite des Hauses wird anhand der Außenmauern gemessen. Wichtig dabei ist, dass immer eine rechteckige Grundfläche des Baukörpers besteht. Hat ein Haus keine rechteckige Form, sondern beispielsweise eine L-Form, muss das Haus in einzelne Baukörper eingeteilt werden. Bei nichtunterkellerten Häusern wird von der Geländeoberkante bis zur Dachschräge gemessen.

Nicht berücksichtigt werden solche Bauteile, die nur gestalterische Wirkung haben und die rechteckige Grundfläche des Hauses nicht beeinflussen. Solche Bauteile die beispielsweise nicht berücksichtigt werden sind Balkone, Brüstungen, Außentreppen, Terrassen, Dachgeschosserker, usw.

Immobiliengutachter Marco Seidler

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