Ein Haus zählt dann als Niedrigenergiehaus, wenn der Jahresheizwärmebedarf des Gebäudes den Grenzwert gemäß der Wärmeschutzverordnung um mindestens 25 % unterschreitet. Nur dann ist eine Förderung nach dem CO2-Minderungsprogramm oder aus Landesmitteln möglich.
Um diesen niedrigem Jahresheizwärmebedarf zu erreichen, müssen die Häuser folgende Merkmale aufweisen:
- kompakte Bauform: d.h. möglichst kleines Verhältnis der Flächen zum Bauvolumen,
- sehr gute Wärmedämmung (wie eine Haut sollte sie möglichst ohne Unterbrechung das Haus umhüllen),
- möglichst keine Kälte-/Wärmebrücken,
- luftdichte Konstruktion der Außenhülle,
- passive Solarenergienutzung:
- effiziente Wärme- und Warmwassererzeugung:
- kontrollierte Wohnungslüftung mit oder ohne Wärmerückgewinnung:
Um den Energieverbrauch weiter zu senken, muss auch auf eine effiziente Nutzung von elektrischer Energie geachtet werden (siehe Energieeinsparung). Die Errichtung von Niedrigenergiehäusern rechnet sich beim heutigen Stand der Technik und der Qualität der Baustoffe, zumal die Anforderungen an (Neu)Bauten in 1 bis 2 Jahren sehr wahrscheinlich diesem Standard entsprechen werden. Noch weiter steigern sich die Anforderungen an Energieeinsparungen bei Passivhäusern, Null-Heizenergiehäusern oder gar Nullenergiehäusern mit völlig autonomer Energieversorgung.