Laut Baugesetzbuch müssen Gutachterausschüsse auf Landkreis- bzw. Gemeindeebene gegründet werden. Gutachterausschüsse setzen sich aus einigen ehrenamtlichen Gutachtern, einem Vorsitzenden sowie einem Angestellten der Finanzbehörde zusammen, der die Bodenrichtwerte ermittelt. Darüber hinaus beschäftigt sich dieser Ausschuss mit der Ermittlung von Verkehrswerten, entweder aufgrund von Vorkehrungen des Baugesetzbuchs, oder nach Anweisung von Gerichten oder Privatpersonen. Außerdem kümmert sich der Gutachterausschuss z.B. um die Ermittlung der Liegenschaftszinsen oder die Erstellung von Grundstücksmarktberichten.