Der Flächennutzungsplan stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Er ist der Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet. So weist er z. B. Flächen für Sport- und Spielplätze, Schulen, Industrie-, Wohn- und Erholungsgebiete aus. Auf seiner Grundlage wird der Bebauungsplan entwickelt. Der Bauherr / die Bauherrin kann dem Flächennutzungsplan entnehmen, ob das Bauvorhaben auf dem betreffenden Grundstück grundsätzlich möglich ist oder nicht.
Aus dem Flächennutzungsplan lassen sich keine Rechte, aber auch keine Verpflichtungen, für den Bürger ableiten.