ETB-Richtlinien sind Normen des Ausschusses für „Einheitliche Technische Baubestimmungen“, die unter Umgehung des üblichen Normenverfahrens nach DIN wegen der Dringlichkeit von Fachleuten erarbeitet und bauaufsichtlich zugelassen wurden zu folgenden baulichen Anlagen, Bauteilen bzw. Baustoffen:
- Richtlinien für die Bemessung und Ausführung von Stahlbetonmasten,
- Richtlinien für Fassadenbekleidungen mit oder ohne Unterkonstruktion,
- Richtlinien über die Klassifizierung von Spanplatten bezüglich der Formaldehyd-Abgabe.
Welche der Richtlinien in einem Bundesland gelten, bestimmt seine Liste der Technischen Baubestimmungen (siehe Baunormen). Der Ausschuss ist mittlerweile aufgelöst, zuständig für die Normung ist jetzt allein das Deutsche Institut für Normung (DIN).