Bauantrag

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Um eine Baugenehmigung für einen Neu-, An- oder Umbau sowie Nutzungsänderungen / Umnutzungen (z.B. Wohnraum zu Büro und umgekehrt) zu erlangen, muss ein Bauantrag beim zuständigen Bauamt gestellt werden. Der Bauantrag wird in zwei- oder dreifacher Ausfertigung mit den Unterschriften des Bauherren und des Architekten bei der Baubehörde eingereicht. Im Einzelnen enthält der Bauantrag den formalen Antrag auf die Baugenehmigung (Antragsformular) und die Bauvorlagen (z.B. Zeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung, bautechnische Berechnungen, z.B. des umbauten Raumes).

Die Bundesländer stellen in ihren (Landes)Bauordnungen teilweise unterschiedliche Anforderungen an den Bauantrag. Für manche Bauvorhaben im vereinfachten (Bau)Genehmigungsverfahren bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren reicht zur Genehmigung eine Bauanzeige statt des aufwendigeren Bauantrags. Auch bei diesen Verfahren müssen aber eine Reihe von Bauvorlagen eingereicht werden.

Immobiliengutachter Marco Seidler

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