Die (Landes)Bauordnungen schreiben vor, dass jeder, der ein Haus neu baut, pro Wohn- oder Büroeinheit eine Mindestanzahl von Auto-Stellflächen auf eigenem Grund mit zu bauen hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Besitzer überhaupt einen Führerschein hat oder nicht. Die Regelung (z.B. 1,5 Stellfläche pro Wohneinheit) soll dazu dienen, dass auch Besucher eine Parkmöglichkeit erhalten.