Abstandsfläche

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Abstandsflächen sind die Flächen vor den Außenwänden bis zur Grundstücksgrenze oder zur Straße, die von Bebauung freizuhalten sind. Ihre Größe richtet sich nach der Länge und Höhe der Wand sowie nach der Art des Baugebietes. Sie dienen in erster Linie dem Brandschutz, der Lüftung und Beleuchtung durch Tageslicht, dem Schutz der Nachbarn vor Belästigungen. Garagen und Nebengebäude bis zu einer bestimmten Größe brauchen keine Abstandsfläche. Vorbauten (z.B. Erker) dürfen in die Abstandsfläche hinein ragen. Einzelne Bundesländer haben spezielle Länderregelungen zu Abstandsflächen getroffen (siehe Bauwich, Schmalseitenprivileg).

Immobiliengutachter Marco Seidler

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