Keine GEZ-Beitragspflicht für Lauben und Datschen
Entsprechend einer Pressemitteilung von ARD, ZDF und Deutschlandradio vom 02.11.2012 soll mit dem neuen Rundfunkvertrag ab dem 1. Januar 2013 und den Regelungen zum neuen Rundfunkbeitrag, für Lauben in Kleingartenanlagen – unabhängig von ihrer Größe kein Rundfunkbeitrag mehr anfallen.
Begründet wird dies damit, dass sowohl durch das Bundeskleingartengesetz als auch in der Regel durch entsprechende Satzungen der Kleingartenverbände festgelegt ist, dass Lauben in Kleingartenanlagen nicht zum Wohnen genutzt werden dürfen.
Wenn die Laube jedoch bewohnt wird, besteht weiterhin eine Beitragspflicht wie für jede andere Wohnung auch – davon unberührt bleiben gelegentliche Übernachtungen. Für Lauben außerhalb von Kleingartenanlagen gilt: Sofern hier z. B. kommunale Satzungen eine Wohnnutzung von Lauben gravierend einschränken (beispielsweise in der Wintersaison), kann für diese Zeit eine saisonale Abmeldung der Laube beantragt werden. Im Übrigen besteht reguläre Beitragspflicht nach den allgemeinen Regelungen, wie z. B. auch für Ferienwohnungen.
Deshalb sollten alle Kleingärtner aber auch Besitzer von Wochenend- und Erholungsgrundstücken (Datschen), auf denen das Wohnen amtlich untersagt ist, die bisher entsprechende Gebühren an die GEZ gezahlt haben, diese Zahlungen bei der GEZ, mit dem Hinweis der Abgeltung der GEZ-Gebühr für die Hauptwohnung, abmelden.